EUROPÄISCHE HANDELSGERICHTSBARKEIT
Heute gibt es die Beteiligung von Handelsrichter in Handelsprozessen in den Ländern Belgien, Deutschland, Frankreich, Österreich und der Schweiz. Die jeweiligen Landesverbände sind in der Europäischen Union der Richter in Handelssachen organisiert.
Begünstigt durch die Europäische Union gibt es einen immer stärkeren Waren- und Dienstleistungsaustausch zwischen den europäischen Ländern. Damit verbunden ist allerdings die Notwendigkeit, sich mit der Gesetzeslage in den anderen Ländern näher auseinandersetzen zu müssen, was vor allem für Klein- und Mittelbetriebe schwierig ist. Darüber hinaus ist auch die Gerichtskultur in jedem Land anders, von Sprachproblemen einmal abgesehen. In den Ländern Belgien, Deutschland, Frankreich und der Schweiz gibt es (neben Österreich) Handelsgerichte, die unter Einbeziehung von Handelsrichtern (fachmännischen Laienrichtern, Expertenrichtern, Fachrichtern, Juges consulaires) einen praxisorientierten Zugang zu Lösungen von gerichtlichen Auseinandersetzungen sicherstellen und damit Geschäftsbeziehungen mit diesen Ländern erleichtern. Die Handelsrichter-Vereinigungen aller fünf Ländern sind unter einem gemeinsamen Dach vereint: www.eujc.eu