UNSERE RESOLUTION
Die Hauptversammlung der Vereinigung der fachmännischen Laienrichter Österreichs hat am 21.08.2008 auf ihrem Laienrichter-Kongreß in Maria Wörth die folgende Resolution beschlossen:
Ehrenamtlicher Einsatz der fachmännischen Laienrichter im Handelssenat „Neu“
Seit nunmehr 500 Jahren sind fachmännische Laienrichter aus dem Handelsstand ein wichtiger Bestandteil bei der qualitativ hochwertigen und von beiden Prozeßparteien akzeptierten Lösung von Handelsstreitigkeiten. Und das in vielen europäischen Staaten.
Allerdings ist Österreich das einzige Land mit einer Zusammensetzung des Handelssenates mit zwei Berufsrichtern und nur einem Laienrichter. Das führt zu einer geringeren Akzeptanz bei allen am Handelsprozeß beteiligten Parteien: durch fehlende Schnelligkeit wegen der Terminkoordination der Berufsrichter, durch oftmalige Einbindung des Fachwissens von Sachverständigen, durch vermehrte Personalkosten für den zweiten Berufsrichter, etc.
Die Lösung: Alle Rechtsstreitigkeiten in Handelssachen werden vor einem Handelssenat „Neu“ verhandelt: Mit nur einem Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen fachmännischen Laienrichtern aus dem Handelsstand. So kann im Vergleich zur heutigen Realität ohne Mehrkosten durch die stärkere Einbindung des auf jahrzehntelanger Berufserfahrung basierenden Fachwissens der Laienrichter das schnellere Finden von für alle Prozeßparteien akzeptablen Lösungen auf einem qualitativ hochwertigen Niveau sichergestellt werden.
Diese durch eine einfachgesetzliche Adaptierung der Jurisdiktionsnorm erreichbare Verbesserung hilft mit, daß Verfahren in Handelssachen