UNSERE VEREINIGUNG

Die am 09.02.1922 auf Initiative des Präsidenten des Handelsgerichtes Wien gegründete Vereinigung ist die Vertretung der fachmännischen Laienrichter aus dem Handelsstand (Handelsrichter): Unternehmer und leitende Mitarbeiter, die ehrenamtlich und unentgeltlich in Handelsprozessen mitwirken und durch ihre berufliche Erfahrung gemeinsam mit den Berufsrichtern mithelfen, damit Handelsprozesse BESSER, SCHNELLER und BILLIGER werden – und das für ALLE Beteiligten!

Die Institution der Handelsrichter gibt es bereits seit dem frühen Mittelalter, im deutschsprachigen Raum institutionalisiert im Jahre 1508 durch Kaiser Maximilian I. [WEITERLESEN]

Heute gibt es die Beteiligung von Handelsrichtern in Handelsprozessen in den Ländern Belgien, Deutschland, Frankreich, Österreich und der Schweiz. Die jeweiligen Landesverbände sind in der Europäischen Union der Richter in Handelssachen organisiert. [WEITERLESEN]

Die wichtigste Aufgabe neben der Bewahrung und Stärkung der Institution der Handelsgerichtsbarkeit unter Einbindung von Handelsrichtern ist die Organisation des jährlichen Europäischen Kongresses der Richter in Handelssachen. [WEITERLESEN]

Im Rahmen dieses Kongresses findet auch die jährliche Schulung der Handelsrichter statt, die zur kontinuierlichen Steigerung der Qualität der Handelsrichter beiträgt.